Vorstandsmitglieder

Ines Pawlitzki
Heike Külpmann
Sven Külpmann
Christoph Nowak
Anke Heinrich


Die Mitglieder des Vorstandes werden einzeln auf die Dauer von vier Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der jeweilige Vorstand bleibt bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt, selbst wenn hierbei die Amtsdauer von vier Jahren überschritten wird. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während seiner Amtsperiode aus, so wählt der verbleibende Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen, das in der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden muss. Die Mitglieder des Vorstandes können ihr Amt zum Ende eines Geschäftsjahres niederlegen, wenn sie dies mindestens 6 Monate vor Ende des Geschäftsjahres dem Vorsitzenden schriftlich angezeigt haben. Aus wichtigem Grund kann das Amt sofort niedergelegt werden.
Der Vorstand und seine Aufgaben
Der Vorstand ist für alle Angelegenheit des Vereines zuständig, sofern sie nicht durch die
Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem die folgenden
Aufgaben:

  • Führung der laufenden Geschäfte des Vereins,
  • Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der
    Tagesordnung,
  • Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Beirates.
  • Aufstellung eines Haushaltsplanes für jedes Geschäftsjahr spätestens bis Ende des dritten Monats des Geschäftsjahres,
  • Buchführung über Einnahmen des Vereins,
  • Erstellung eines Jahresberichtes bis spätestens drei Monate nach Ablauf des
    Geschäftsjahres,
  • Abschluss und Kündigung von Dienst- und Arbeitsverträgen,
  • Beschlussfassung über die Aufnahme, Streichung und den Ausschluss von Mitgliedern,
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Förderverein Therapie- und Behindertenbegleithundearbeit e.V.
  • Die Entscheidung über konkrete Förderungs-, Sanierungs- und Unterstützungsmaßnahmen.
  • Planung und Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und sonstigenMaßnahmen.
  • Ernennung der/des Ehrenvorsitzenden