
Im März 2023 trat die Assistenzhundeverordnung in Kraft. Damit gab es zum ersten Mal bundesweit einheitliche Regeln dafür, wie Assistenzhunde ausgebildet, geprüft und anerkannt werden. Wir haben das damals begrüßt und uns in der Expertenanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an der Ausgestaltung beteiligt. Gut drei Jahre später hängt das System an einer entscheidenden Stelle fest. Viele Menschen mit Behinderung haben einen fertig ausgebildeten Hund, können ihn aber nicht prüfen und anerkennen lassen. Uns erreichen dazu regelmäßig Fragen, deshalb fassen wir hier den aktuellen Stand zusammen.
Wie es zu der Lücke kam
Das Zutrittsrecht nach § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) gilt nur für anerkannte Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften. Erst mit dieser Anerkennung dürfen Menschen ihren Hund in Arztpraxen, Geschäfte, Behörden oder öffentliche Verkehrsmittel mitnehmen. Die Anerkennung setzt eine Prüfung durch einen akkreditierten Prüfer voraus. Geprüft werden darf aber grundsätzlich nur, wer in einer zugelassenen Ausbildungsstätte ausgebildet wurde.
Diese Zulassung erteilt eine eigens dafür akkreditierte fachliche Stelle. Die einzige Stelle, die es gab, hat ihre Akkreditierung im April 2024 zurückgegeben. Seitdem kann in Deutschland keine Ausbildungsstätte mehr zugelassen werden. Die erste Übergangsregelung für Ausbildungen, die vor dem 1. Juli 2023 begonnen hatten, lief am 30. Juni 2024 aus. Wer danach mit der Ausbildung begonnen hat, kann bis heute nicht geprüft werden. Das gilt auch dann, wenn die Ausbildung inhaltlich vollständig der Verordnung entspricht.
Die Prüfkapazität ist zudem kleiner geworden. Nach Angaben des Ministeriums steht die Zertifizierung Bau GmbH seit Juni 2026 nicht mehr als Prüfer zur Verfügung. Akkreditiert ist weiterhin die GMAG, die Gesellschaft zur Qualitätssicherung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften.
Was der Gesetzentwurf ändern soll
Die Lösung ist Teil der Reform des BGG. Das Ministerium hat dazu im November 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt, am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen.
Der wichtigste Punkt: Solange es keine arbeitsfähige fachliche Stelle gibt, sollen Ausbildungsstätten vorübergehend auch ohne Zulassung ausbilden dürfen. Sie müssen schriftlich nachweisen, dass ihre Ausbildung die Anforderungen der Assistenzhundeverordnung erfüllt. Akkreditierte Prüfer dürfen dann auch Teams prüfen, die nach dem 1. Juli 2023 begonnen haben. Die Regelung endet von selbst, sobald eine akkreditierte fachliche Stelle zwölf Monate lang tätig ist. Das wird im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht.
Auch Teams, die ihre Ausbildung noch vor dem 1. Juli 2023 begonnen haben, bekommen eine neue Chance. Der Referentenentwurf sah dafür noch eine feste Frist bis zum 30. November 2026 vor. Inzwischen ist sie an das Gesetz gekoppelt: Ausbildung und Prüfung müssen bis zum Ende des sechsten Monats nach der Verkündung abgeschlossen sein. Die Uhr beginnt also erst zu laufen, wenn das Gesetz tatsächlich gilt.
Außerdem soll die Frist für die Anerkennung durch die Länderstellen bis Ende 2027 verlängert werden. Zugelassene Ausbildungsstätten sollen künftig nicht mehr jährlich überprüft werden, sondern im dritten Jahr nach der Zulassung. Und wer einem anerkannten Team zu Unrecht den Zutritt verweigert, benachteiligt es ausdrücklich im Sinne des BGG.
Wo das Gesetz gerade steht
Beschlossen ist bislang nichts. Der Bundestag hat den Entwurf am 7. Mai 2026 in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Dort fand am 22. Juni eine öffentliche Anhörung statt. Seitdem ist das Verfahren nicht weitergekommen, auch in den Sitzungswochen im September stand das Gesetz nicht zur Abstimmung. Das liegt nicht an den Assistenzhunden: Die BGG-Reform regelt vor allem die Barrierefreiheit privater Anbieter, und darüber wird politisch noch gestritten. Die Übergangsregelung für Assistenzhunde ist an dieses größere Gesetz gebunden und wartet mit ihm.
Immerhin: Nach Angaben des Ministeriums braucht das Gesetz nicht die Zustimmung des Bundesrats. Hat der Bundestag einmal entschieden, kann es vergleichsweise schnell in Kraft treten.
In der Anhörung kam noch ein zweiter Punkt zur Sprache, den wir aus der Praxis gut kennen. Auch anerkannte Teams werden im Alltag immer wieder abgewiesen, weil viele Menschen die Rechte von Assistenzhunden schlicht nicht kennen. Eine neue Regelung allein ändert daran wenig. Es braucht auch Aufklärung.
Was Sie jetzt tun können
Wenn Sie mit Ihrem Hund in der Ausbildung sind oder sie bereits abgeschlossen haben: Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf. Dazu gehören der Beginn der Ausbildung, die Stundennachweise, die Inhalte und die Bescheinigungen Ihrer Ausbildungsstätte. Sobald das Gesetz gilt, brauchen Sie diese Nachweise für die Prüfung. Gerade wer vor dem 1. Juli 2023 begonnen hat, sollte dann nicht lange warten: Sechs Monate sind bei nur einem verfügbaren Prüfer knapp.
Bis dahin gilt leider: Ohne Anerkennung besteht kein gesetzliches Zutrittsrecht. Ob Sie mit Ihrem Hund eingelassen werden, hängt vom Entgegenkommen der jeweiligen Einrichtung ab.
Wir verfolgen das Verfahren weiter und melden uns hier, sobald der Bundestag entschieden hat. Fragen zur Ausbildung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften beim DBTB e.V. beantworten wir gern über unser Kontaktformular. Mehr zur Ausbildung lesen Sie auf unserer M-A-G-Seite.
Stand: 1. Oktober 2026. Quellen: BMAS – Assistenzhunde, Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/5140, Vorgang im Dokumentationssystem des Bundestages.
