Ein Therapiehund in oranger DBTB-Kenndecke liegt neben einer älteren Frau auf dem Sofa, die ihm sanft die Hand auf den Rücken legt.
Ausbildung & Prüfungen

Therapiehund oder Assistenzhund? Der Unterschied einfach erklärt

Therapiehund, Behindertenbegleithund, M-A-G, Assistenzhund: Die Begriffe werden oft verwechselt. Der DBTB e.V. erklärt den Unterschied – und warum er rechtlich wichtig ist.

Therapiehund, Assistenzhund, Behindertenbegleithund, Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (M-A-G) – wer sich zum ersten Mal mit tiergestützter Arbeit beschäftigt, stößt schnell auf eine Vielzahl ähnlich klingender Begriffe. Sie werden häufig synonym verwendet, bezeichnen aber rechtlich und fachlich sehr unterschiedliche Dinge. Der DBTB e.V. bildet beide Wege aus – nach demselben strukturierten Prüfungssystem, aber mit klar getrennten Zielen, Prüfungen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Der Therapiehund: Werkzeug einer Fachkraft

Ein Therapiehund arbeitet nicht für sich allein, sondern gemeinsam mit einer ausgebildeten Fachkraft – etwa in der Pädagogik, Pflege, Psychotherapie oder Sozialarbeit. Das Therapiehunde-Team unterstützt andere Menschen im Rahmen tiergestützter Dienste (Animal-Assisted Services, AAS): in Schulen, Pflegeheimen, Praxen, der Psychiatrie oder der Palliativversorgung. Der Hund gehört in der Regel der Fachkraft selbst und ist kein Hilfsmittel für eine bestimmte Einzelperson mit Behinderung.

Die Ausbildung zum Therapiehunde-Team beim DBTB e.V. umfasst rund 180 Unterrichtsstunden und schließt mit einer Zertifizierung nach dem DBTB-Prüfungssystem ab.

Die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (M-A-G): individuelle Unterstützung im Alltag

Eine Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft im Sinne der Assistenzhundeverordnung (AHundV) ist etwas grundlegend anderes: Hier unterstützt ein individuell ausgebildeter Hund dauerhaft eine bestimmte Person mit körperlicher oder seelischer Behinderung im Alltag – meist wächst der Hund von Welpe an mit seiner zukünftigen Familie auf. Die Aufgaben werden exakt auf den Unterstützungsbedarf dieses einen Menschen zugeschnitten, etwa das Aufheben von Gegenständen, das Öffnen von Türen oder das Anzeigen von gesundheitlichen Notfällen.

Seit Inkrafttreten der AHundV am 1. März 2023 gelten bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Ausbildung, Prüfung und Betreuung von Assistenzhunde-Teams. Die Ausbildung umfasst nach AHundV mindestens 60 Stunden gemeinsame Ausbildung von Mensch und Hund; beim DBTB e.V. richtet sich der Umfang nach dem individuellen Unterstützungsbedarf und wird in einem mehrstufigen Verfahren geprüft (Details auf unserer M-A-G-Seite).

Ein Assistenzhund in oranger DBTB-Kenndecke öffnet mit einem Zerrspielzeug eine Tür für eine junge Frau im Rollstuhl.

Warum der Unterschied rechtlich wichtig ist

Nur eine zertifizierte Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft nach AHundV genießt die besonderen gesetzlichen Zugangsrechte für Assistenzhunde – etwa Zutritt zu öffentlich zugänglichen Anlagen und Einrichtungen oder die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ein Therapiehund hat diesen rechtlichen Sonderstatus nicht, da er im Rahmen einer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit und nicht als persönliches Hilfsmittel einer Person mit Behinderung eingesetzt wird.

Im Überblick

Therapiehund-Team Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (M-A-G)
Für wen? Fachkraft, die andere Menschen unterstützt Eine bestimmte Person mit Behinderung
Rechtsgrundlage Kein eigener gesetzlicher Sonderstatus Assistenzhundeverordnung (AHundV)
Aufgaben Tiergestützte Dienste (AAS) in Einrichtungen Individuelle Alltagsunterstützung
Zugangsrechte Keine besonderen gesetzlichen Zutrittsrechte Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen, ÖPNV-Mitnahme u. a.
Ausbildungsumfang beim DBTB e.V. Ca. 180 Unterrichtsstunden Individuell, mindestens 60 Stunden nach AHundV

Sie sind sich nicht sicher, welcher Weg für Sie oder Ihren Hund der richtige ist? In unserer Ausbildungsübersicht und auf der M-A-G-Seite finden Sie weitere Details – oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.