Junger Behindertenbegleithund mit Kenndecke im Familienumfeld
Behindertenbegleithund · AHundV

Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (M-A-G)

Ein individuell ausgebildeter Behindertenbegleithund, der von Anfang an mit seiner zukünftigen Familie aufwächst – bundeseinheitlich anerkannt nach der Assistenzhundeverordnung.

AHundV
Bundeseinheitlich nach Assistenzhundeverordnung
Ohne Patenfamilie
Der Welpe wächst direkt bei seiner Familie auf
§11
TierSchG-zertifizierte Ausbilder:innen
1–3
Teilnehmende pro Seminargruppe
Was ist eine M-A-G?

Begleitung, die wirklich passt

Eine Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (M-A-G) im Sinne der Assistenzhundeverordnung (AHundV) unterstützt Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung dauerhaft und individuell im Alltag.

Der Behindertenbegleithund wird nicht in einer Patenfamilie sozialisiert, sondern wächst direkt mit seiner zukünftigen Familie auf. Das schafft eine intensivere Mensch-Hund-Beziehung, nutzt die wertvolle Welpenzeit optimal und bereitet den Hund von Beginn an auf seine konkreten Aufgaben vor.

Besonderheit des DBTB-Ansatzes: Der Welpe kommt direkt zur zukünftigen Familie – keine Wartezeit, keine Trennung, keine fremde Sozialisation. Mensch und Hund wachsen gemeinsam in ihre Aufgabe hinein.

Voraussetzungen

  • Hund muss die BVP-Prüfung (Begleit- & Verkehrshundeprüfung) nachweisen
  • Keine Altersbegrenzung beim Seminarbeginn
  • Gültige Hundehaftpflichtversicherung
  • Aktuelles tierärztliches Gesundheitszeugnis

Aufgaben einer M-A-G

Türen öffnen und schließen
Gegenstände aufheben und reichen
Lichtschalter betätigen
Auskleidenhilfe leisten
Emotionale Stabilität im Alltag
Sicherheit in der Öffentlichkeit
ÖPNV und Restaurants
Individuelle Alltagsaufgaben

Jede M-A-G ist einzigartig. Die Aufgaben werden individuell auf die Bedürfnisse des Menschen und die Fähigkeiten des Hundes abgestimmt – es gibt keine Standardlösung von der Stange.


Behindertenbegleithunde — außerhalb des IAHAIO-/AAS-Rahmens

Die Ausbildung von Behindertenbegleithunden beim DBTB erfolgt nicht im Rahmen der IAHAIO-Terminologie (AAS/AATx/AAE/AASP), sondern nach der Assistenzhundeverordnung (AHundV) der Bundesregierung, die seit dem 1. März 2023 bundesweit gilt. Der DBTB ist damit in beiden Bereichen tätig: tiergestützten Diensten (AAS) und Assistenzhunde-Ausbildung (AHundV).

Assistenzhunde-Arten (AHundV)

Welche Arten bildet der DBTB aus?

Die AHundV (§ 3) unterscheidet fünf Assistenzhunde-Arten. Der DBTB bildet diese aus – mit einer Ausnahme: Blindenführhunde bilden wir nicht aus.

Mobilitätsassistenzhund

Für Menschen mit motorischer Beeinträchtigung. Unterstützt bei Bewegungseinschränkungen, Rollstuhlnutzung, Greifaufgaben und Gleichgewichtshilfe.

PSB-Assistenzhund

Für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen (z. B. PTBS, Angststörungen, Depression, Autismus). Erkennt Stress, unterbricht Flashbacks, gibt Sicherheit im Alltag.

Signalassistenzhund

Für Menschen mit akustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung. Zeigt wichtige Geräusche an – Türklingel, Wecker, Rauchmelder, Rufen des Namens.

Warn- und Anzeige-Assistenzhund

Für Menschen mit stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen, anaphylaktischer Allergie oder Anfallserkrankungen. Warnt vor kritischen Zuständen, bevor sie eintreten.

Individuell angepasst

Kombinierte oder seltene Bedarfe: Jeder Behindertenbegleithund beim DBTB wird individuell auf die spezifischen Bedürfnisse seines Menschen zugeschnitten.


Rechtlicher Rahmen

Assistenzhundeverordnung (AHundV)

Die AHundV ist seit dem 1. März 2023 bundesweit in Kraft. Sie regelt einheitlich die Eignung, Ausbildung und Zertifizierung aller Assistenzhunde in Deutschland. Der DBTB e.V. war im Rahmen der Expertenanhörung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) an der Ausgestaltung der AHundV beteiligt.

Mindestalter

Ausbildung beginnt frühestens mit 15 Monaten. Grunderziehung empfohlen ab Welpenalter.

Mindestumfang

Mindestens 60 Stunden über mindestens 2 Monate. Selbstausbildung mit zugelassener Ausbildungsstätte möglich.

Zertifizierung

Nach bestandener Prüfung: offizielles Zertifikat + Kennzeichen gültig bis zum 10. Lebensjahr des Hundes.

Haftpflicht (Pflicht)

Mindestens 1 Mio. Euro Versicherungssumme, max. 500 € Selbstbeteiligung — gesetzlich vorgeschrieben.

Selbstausbildung: Eine Selbstausbildung durch den Menschen mit Behinderung ist möglich — muss aber von einer zugelassenen Ausbildungsstätte wie dem DBTB begleitet werden (mind. 60h Anleitung).

Zugangsrechte nach AHundV
Zutritt zu öffentlich zugänglichen Anlagen und Einrichtungen
Mitnahme in öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Bahn, ÖPNV)
Gastronomie, Hotels, Behörden, Einkaufsstätten
Ablehnung durch Betreiber nur in eng definierten Ausnahmefällen
Hundesteuerermäßigung (je nach Bundesland)
Relevante Rechtsnormen
  • Assistenzhundeverordnung (AHundV)
  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • Tierschutzgesetz § 2 und § 11
  • Infektionsschutzgesetz § 36
  • BGB § 834 · Hundehaftpflicht

Alltagsvorteile · Zertifizierte M-A-G

Was ändert sich mit dem Zertifikat?

Das AHundV-Zertifikat ist mehr als ein Papier – es eröffnet konkrete Alltagsvorteile, die die Lebensqualität von Mensch und Hund spürbar verbessern.

Wohnrecht

Vermieter können die Haltung eines zertifizierten Assistenzhundes in der Regel nicht verweigern – auch bei generellem Hundeverbot im Mietvertrag

ÖPNV-Mitnahme

Mitnahmepflicht in Bus, Bahn und öffentlichem Nahverkehr – kostenlos oder zum ermäßigten Tarif je nach Bundesland

Steuervorteile

Hundesteuerermäßigung möglich · Ausbildungskosten steuerlich absetzbar als außergewöhnliche Belastung

Leinenbefreiung

Leinenbefreiung in geeigneten Situationen möglich – abhängig vom Bundesland und Hundehalterrecht


Finanzierung

Wer trägt die Kosten?

Die Ausbildung zur M-A-G ist eine Investition – aber es gibt vielfältige Wege, die Kosten ganz oder teilweise zu decken.

Krankenkasse / Eingliederungshilfe

Teilübernahme der Ausbildungskosten möglich. Voraussetzung: ärztliche Verordnung und Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.

Ärztliche Verordnung

Grundlage für Kostenerstattungsanträge bei Krankenkassen. Wir unterstützen bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen.

Steuererklärung

Ausbildungs- und Haltungskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

Sponsorförderung

Lokale Vereine, Stiftungen und Unternehmen fördern gelegentlich die Ausbildung. Wir helfen bei der Recherche geeigneter Förderstellen.

Ausbildungsablauf

So läuft die Ausbildung ab

Die M-A-G-Ausbildung folgt demselben strukturierten Prüfungssystem wie die THT-Ausbildung – mit dem Unterschied, dass alle Aufgaben individuell auf den konkreten Unterstützungsbedarf des Menschen zugeschnitten werden.

BVP

Begleit- & Verkehrshundeprüfung

Nachweis der Grundgehorsamkeit. Voraussetzung für alle weiteren Schritte. Mindestalter Hund: 12 Monate.

IND

Individuelle Aufgabenausbildung

Ausbildung der spezifischen Alltagsaufgaben – zugeschnitten auf Behinderungsbild und Lebensumfeld. In Kleingruppen (1–3 Teilnehmende).

PFP

Praktische Fähigkeitsprüfung

Nachweis der erlernten Aufgaben in realistischen Alltagssituationen.

SFP

Schriftliche Fähigkeitsprüfung

Theoretisches Wissen: Tierschutz, Recht, Hundegesundheit, Einsatzvorbereitung.

QS

Qualitätssicherung (jährlich)

Regelmäßige Rezertifizierung – damit Mensch und Hund dauerhaft optimal zusammenarbeiten.


Der geeignete Hund

Welcher Hund eignet sich als Behindertenbegleithund?

Behindertenbegleithund zu sein bedeutet intensive, verantwortungsvolle Arbeit. Nicht jeder Hund ist dafür geeignet – und das ist gut so. Ein geeigneter Hund muss seine Arbeit mögen.

Körperliche Eigenschaften

  • Gesund und körperlich belastbar
  • Angenehmes, weiches Fell
  • Freundlicher, offener Blick
  • Mittelgroße Körpergröße bevorzugt
  • HD/ED-Screening (nach AHundV erforderlich)

Charakterliche Eigenschaften

  • Wesensfest und ausgeglichen
  • Lernfreudig und gelehrig
  • Hohe Reizschwelle – nicht schreckhaft
  • Niedrige Aggressionsneigung
  • Kein Futterneid, geringer Schutztrieb
  • Genießt körperliche Zuwendung
  • Friedfertig gegenüber Mensch und Tier

Keine Rassevorschriften: Der DBTB e.V. macht keine Vorgaben zur Hunderasse. Entscheidend sind Charakter, Gesundheit und die Passung zwischen Hund und Mensch. In der Beratung helfen wir Ihnen, den richtigen Hund zu finden – oder zu beurteilen, ob Ihr vorhandener Hund geeignet ist. Entscheidend ist dabei stets ein gesunder Hund: Der DBTB e.V. positioniert sich klar gegen den Einsatz von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen, die die Gesundheit oder das Wohlbefinden des Hundes beeinträchtigen.


In den Medien

DBTB-Behindertenbegleithunde in der Öffentlichkeit

WDR · März 2021

Assistenzhunde für PTBS-Betroffene

Zwei DBTB-Teams mit PSB-Assistenzhunden, begleitet von Trainerin Isabell Riedling. Ausgestrahlt im WDR „Tiere suchen ein Zuhause".

Pressebericht · April 2025

Begleitung für meine Tochter mit PTBS

Erfahrungsbericht einer Familie, die einen DBTB-ausgebildeten PSB-Assistenzhund für ihre Tochter erhalten hat.

WDR · März 2022

WDR Bericht Behindertenbegleithunde

Ausführlicher Bericht über die DBTB-Ausbildung von Behindertenbegleithunden und ihre Bedeutung für den Alltag.

Interesse an einer M-A-G-Ausbildung?

Wir beraten Sie persönlich – zur Eignung Ihres Hundes, zu Finanzierungsmöglichkeiten und zu den nächsten Seminarterminen.

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